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	<title>Informatik Archive -</title>
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	<title>Informatik Archive -</title>
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		<title>Bewerbungsgespräch zum Ausbildungsplatz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stephan Gernardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Mar 2026 14:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbildung als Fachinformatiker Anwendungsentwickler/in]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbungsgespräch]]></category>
		<category><![CDATA[minderjährige]]></category>
		<category><![CDATA[vorstellungsgespräch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich dazu auch äußere. Heute ist mir jedoch in einem bekannten Social-Media-Post aufgefallen, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/bewerbungsgespraech-zum-ausbildungsplatz/">Bewerbungsgespräch zum Ausbildungsplatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich dazu auch äußere. Heute ist mir jedoch in einem bekannten Social-Media-Post aufgefallen, dass eine Zeitung berichtete, rund 21 % der unter 25-Jährigen würden von ihren Eltern zu einem Vorstellungsgespräch begleitet.</p>



<p>In den Kommentaren auf der Social-Media-Plattform findet sich alles – von positiven über neutrale bis hin zu negativen Meinungen. Die Spannbreite reicht von „Das ist ihr gutes Recht“ bis zu „Verweichlichte Generation“. Da ich selbst als Ausbilder tätig war, möchte ich gern eine Hilfestellung geben und die Rechte aufzeigen, die Bewerber haben.<br></p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechtliches</h2>



<p>(Stand 03.2026) <br></p>



<figure class="wp-block-table alignwide"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-ast-global-color-0-color">Alter</mark></em></strong></td><td><strong><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-ast-global-color-0-color">Pflicht oder nicht Pflicht</mark></em></strong></td><td><strong><em><mark style="background-color:rgba(0, 0, 0, 0)" class="has-inline-color has-ast-global-color-0-color">Bemerkung</mark></em></strong></td></tr><tr><td>kleiner 16 Jahre</td><td>Bei unter 16 jährige Bewerber ist eine Erziehende Person Pflicht.</td><td></td></tr><tr><td>16 &#8211; 17 Jahre</td><td>Als Gesprächsleiter darf ich der Erziehungsberechtigte Person den<br>Beistand im Gespräch nicht verweigern.</td><td>Das sollte gut überlegt sein, viele Bewerber die eine <br>Erziehungsberechtigte Person (oder auch Freund:in) <br>mitnehmen kann einen unselbstständigen Eindruck hinterlassen.</td></tr><tr><td>Ab 18 Jahre</td><td>Keine Pflicht und die erziehungsberechtigte Person <br>kann der Zutritt zum Vorstellungsgespräch verweigert werden.</td><td>Ab 18 Jahren sollte man alleine zum Vorstellungsgespräch erscheinen.<br>Anderweiter kann es den Eindruck erwecken, <br>das der Bewerber unselbständig ist. (Gibt ein sehr schlechten Eindruck)</td></tr></tbody></table><figcaption class="wp-element-caption">Tabelle 1: kompakte Darstellung</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Personen unter 18 Jahre (16 &#8211; 17 Jahre)</h2>



<p class="has-text-align-left">Bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz sind oft auch unter 18-Jährige dabei. Da sie nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, muss neben der Unterschrift des angehenden Auszubildenden auch eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben. Diese hat zudem ein Informationsrecht und darf daher beim Vorstellungsgespräch anwesend sein. Bei Bewerbern unter 18 Jahren darf eine erziehungsberechtigte Person beim Gespräch den zutritt nicht verweigert werden. Die erziehungsberechtigte Person darf dem Vertreter der Firma (Ausbilder:in, Chef:in, Gesprächsleiter:in) ebenfalls Fragen stellen.<br></p>



<h2 class="wp-block-heading">Personen unter 16 Jahre</h2>



<p>Bei Personen unter 16 Jahre, ist es Pflicht bei dem Gespräch eine Erziehungsberechtigte Person dabei zu haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Personen ab 18 Jahre</h2>



<p>Falls eine Erziehungsberechtigte Person dabei ist, kann diese vom Vorstellungsgespräch ausgeschlossen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Quellen der entsprechende Gesetze und Auszüge</h2>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>DSGVO Artikel 8</summary>
<ol class="wp-block-list">
<li>Gilt&nbsp;<a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/">Artikel 6</a>&nbsp;Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.&nbsp;<sup>2</sup>Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird. <sup>3</sup>Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf.</li>



<li>Der Verantwortliche unternimmt unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.</li>



<li>Absatz 1 lässt das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten, wie etwa die Vorschriften zur Gültigkeit, zum Zustandekommen oder zu den Rechtsfolgen eines Vertrags in Bezug auf ein Kind, unberührt.</li>
</ol>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 104 (Geschäftsfähigkeit)</summary>
<p>Geschäftsunfähig ist:<br>1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, <br>2.wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach   ein vorübergehender ist.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 105 (Nichtigkeit der Willenserklärung)</summary>
<p>(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.</p>



<p>(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 105a (Geschäfte des täglichen Lebens)</summary>
<p>Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)</summary>
<p>Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertretes)</summary>
<p>Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>BGB § 108 (Vertragsabschluss ohne Einwilligung)</summary>
<p>(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.</p>



<p>(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.</p>



<p>(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>JArbSchG § 32 (Erstuntersuchung)</summary>
<p>1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und</li>



<li>dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.</li>
</ol>



<p>(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.</p>
</details>



<details class="wp-block-details alignfull is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>JArbSchG § 33 (Erste Nachuntersuchung)</summary>
<p>(1) Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, daß der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung). Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendlichen neun Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nachdrücklich auf den Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendliche ihm die ärztliche Bescheinigung nach Satz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihn auffordern, die Nachuntersuchung bis dahin durchführen zu lassen.</p>



<p>(2) Legt der Jugendliche die Bescheinigung nicht nach Ablauf eines Jahres vor, hat ihn der Arbeitgeber innerhalb eines Monats unter Hinweis auf das Beschäftigungsverbot nach Absatz 3 schriftlich aufzufordern, ihm die Bescheinigung vorzulegen. Je eine Durchschrift des Aufforderungsschreibens hat der Arbeitgeber dem Personensorgeberechtigten und dem Betriebs- oder Personalrat zuzusenden.</p>



<p>(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt hat.</p>



<p></p>
</details>



<p>Es gibt noch viele weitere Gesetze was minderjährige Auszubildende machen dürfen und was nicht, aber das Beschreibe ich in einem anderen Post.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was mache ich nun als Bewerber:in?</h2>



<p>Wenn du unter 16 Jahre bist, ist es gesetzlich geregelt das ein Elternteil mit ins Gespräch muss. Ich selber würde hier (schon bei der Einladung) darauf verlangen das ein Elternteil oder Erziehungsberechtigte Person beim Vorstellungsgespräch dabei ist. Auch wenn ich es als sehr löblich finde, das eine junge Person versucht selbstständig auf den Beinen zu stehen.</p>



<p>Wenn du zwischen 16 &#8211; 18 Jahre bist. Denke bitte darüber nach. Es kann sich nachteilig Auswirken wenn ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.<br>Ich selbst achtete auf, das sich Bewerber selbstbewusst präsentieren. Wenn eine Vertrauensperson mit im Gespräch ist, dann kann es so wirken das du nicht selbstbewusst bist und nicht an deine Stärken glaubst.<br>Wenn du zum Gespräch gefahren wirst und deine Begleitperson nur im Flur oder Empfangsraum wartet ist es OK.</p>



<p>Es gibt kulante Gesprächsführer, welche es in Ordnung finden wenn die Begleitung auf einige Fragen (bei unter 16 Jährigen) antworten. Bei 16-17 Jährige Bewerber darf die Begleitung mit ins Gespräch aber bedenke das es ein schlechten Eindruck auf dein Selbstbewusstsein machen kann. Noch nach dem Gespräch kann deine Begleitung fragen stellen oder direkt beim Vertragsunterschreiben, solange du noch keine 18 Jahre bist muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigte Person den Ausbildungsvertrag unterschreiben kann somit auch auf die Informationspflicht verweisen.</p>



<p>Wenn du über 18 Jahre bist, ist eine Begleitung zum fahren OK sofern du keine Möglichkeit hattest selbstständig oder nur mit Verspätung zum Gespräch zu erscheinen. Beispiel: Dein eigenen Kraftfahrzeug ist defekt oder die Verbindungen der Öffentlichen sind sehr schlecht. Wobei wenn die Öffentlichen eine schlechte Verbindung haben würde ich mir Gedanken machen ob du auch über die drei Jahre immer pünktlich zur Arbeit und Berufsschule auftauchst. Wenn du Gefahren wirst, solltest du überlegen ob die Begleitung mit in den Betrieb kommt oder doch lieber solange irgendwo ein Kaffee trinken geht oder im Auto wartet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Allgemeines Verhalten im Bewerbungsgespräch</h2>



<p>Unabhängig des Alters solltest du dir vor dem Gespräch Informationen über das Unternehmen einholen, damit du weißt was die Produzieren / machen oder womit sich die Firma abhebt von den Mitbewerbern.<br>Zeige dich Positiv, präsentiere dich selbstbewusst und hebe deine Stärken im Interview hervor. Aber übertreibe nicht. Du bist weder Chuck Norris, noch John Wick und die Firma hat nicht auf dich gewartet <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f642.png" alt="🙂" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> .<br>Kleide dich ordentlich, ich selber achtete auf saubere Kleidung und Ordentliches aussehen. Ein Anzug, Sakko ist nicht unbedingt Pflicht macht aber ein ordentlichen Eindruck. Wenn im Vorfeld herausgefunden wird ob der Betrieb ein bestimmten Dresscode vorhanden ist, dann sollte man sich danach richten. Bei unter 16 jährige Personen ist oft nur eine Ordentliche Kleidung und gepflegtes Aussehen nötig, alles weiter gibt plus Punkte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bewerbungs-/Vorstellungsgespräch</h2>



<p>Das ist Aufregend, manchmal Nervenaufreiben und das ist Verständlich. Oft hängt von diesem Gespräch der Werdegang deiner Zukunft ab, da ist es verständlich das du Nervös bist.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sei <strong>Pünktlich:</strong> Pünktlichkeit ist das A und O – sei am besten 10–15 Minuten vor dem Gespräch vor Ort. Komm nicht abgehetzt oder gestresst, sondern ganz entspannt. So zeigst du Respekt und Professionalität.</li>



<li><strong>Mitnehmen:</strong> Nimm einen <em>Notizblock </em>oder je nach Branche vielleicht ein <em>Tablet </em>für Notizen sowie eine <em>Kopie deiner Bewerbung </em>mit. Überlege dir Fragen, die du hast, schreibe sie auf und stelle sie im Gespräch. Praktisch ist es auch, die <em>Telefonnummer deines Gesprächspartners oder des Unternehmens </em>dabei zu haben, falls es bei den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verspätungen kommt oder du im Stau stehst und nicht pünktlich ankommen kannst.</li>



<li><strong>Auftreten:</strong> Schalte dein <em>Handy </em>oder<em> Smartphone </em>in den Flugmodus! Wenn während des Gesprächs ein mobiles Gerät ständig Geräusche macht und deine Aufmerksamkeit fordert, wirkt das desinteressiert. <em>Verzichte auf Kaugummi</em>. Wenn du Raucher bist, rauche nach dem Gespräch nicht vorher! Sei natürlich und authentisch – bleib einfach du selbst.</li>



<li>Achte auf deine <strong>Körpersprache:</strong> Selbstbewusste Menschen haben einen festen Händedruck, eine aufrechte Körper Haltung und schauen ihrem Gesprächspartner während des Gesprächs in die Augen, statt auf den Boden oder den Tisch. Sie weichen den Blicken des Gegenübers nicht ständig aus. Dein Gesprächspartner möchte dir nichts Böses, sondern etwas über dich erfahren, wissen, wie du tickst und dich verhältst. Sei selbstbewusst, aber zeige dabei kein aggressives verhalten (tiefdringende Blicke).</li>



<li>Zeige <strong>Dankbarkeit:</strong> Zum Ende des Gesprächs zeigt ein Dank für die Zeit und ein Händedruck zum Abschied, begleitet von einem Lächeln, zeigt erneut Respekt und hinterlässt einen positiven Eindruck.</li>
</ul>



<p><br>Einige Unternehmen führen vorab elektronische Vorstellungsgespräche durch. Achte dabei auf deinen Hintergrund – Unordnung kann zu Punktabzug führen – und hinterlasse auch hier einen ordentlichen Eindruck. Also nicht im Bett liegen und dort das Gespräch führen oder im Wohnzimmer mit laufender Musik oder Fernseher. Die Plattform für die (eventuelle) Videokonferenz bestimmt der potenzielle Arbeitgeber. Wenn du sagst „habe ich nicht“, wird das Ausbildungsjahr vermutlich ohne dich starten. Prüfe daher vor dem Gespräch deine Technik auf Funktionalität! Wenn sie nicht funktioniert, hast du im Bewerbungsprozess schlechte Karten.</p>



<p>Auch während Videokonferenzen oder Videocalls gelten die gleichen Punkte wie in der Liste. Sorge dafür, dass du etwas zu trinken und gegebenenfalls Taschentücher griffbereit hast. Schalte alle Störgeräusche wie Smartphone, Messenger und Ähnliches aus. Gehe am besten vorher noch einmal auf die Toilette, da Unterbrechungen während des Gesprächs oft zu Punktabzügen führen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Hinweise</h2>



<p>Auch wenn du als Bewerber mit 16 oder 17 Jahren eine Begleitung zum Gespräch mitbringen darfst (Elternteil oder erziehungsberechtigte Person), hinterlässt das oft keinen guten Eindruck. <br>Falls ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person Fragen hat, können diese nach dem Gespräch oder bei der Vertragsunterzeichnung gestellt werden. <br>Gehe gut vorbereitet in das Gespräch, informiere dich darüber, was das Unternehmen herstellt oder anbietet, halte Augenkontakt, sei authentisch und selbstbewusst. <br>Verzichte auf unrealistische Gehaltsvorstellungen und frage nicht während des Gesprächs, ab wann Homeoffice möglich ist. Zieh dich ordentlich an, achte auf ein gepflegtes Erscheinungsbild – dann stehen deine Chancen auf die Stelle gut.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Quellen</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Focus (Bericht): <a href="https://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/personaler-trauen-ihren-augen-nicht-gen-z-nimmt-eltern-zum-vorstellungsgespraech-mit_id_260028545.html" type="link" id="https://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/personaler-trauen-ihren-augen-nicht-gen-z-nimmt-eltern-zum-vorstellungsgespraech-mit_id_260028545.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gen Z nimmt Eltern zum Vorstellungsgespräch mit (extern)</a></li>



<li>Gesetze im Internet (zitierte Gesetze): <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Gesetze im Internet (extern)</a></li>
</ul>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/bewerbungsgespraech-zum-ausbildungsplatz/">Bewerbungsgespräch zum Ausbildungsplatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WhatsApp bekommt ein Eltern-Modus für Kinder</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stephan Gernardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 13:34:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach all der Diskussion und vermutlich auch aufgrund der heftigen Kritik hat Meta (extern) offenbar eingelenkt und erlaubt nun, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/whatsapp-bekommt-ein-eltern-modus-fuer-kinder/">WhatsApp bekommt ein Eltern-Modus für Kinder</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nach all der Diskussion und vermutlich auch aufgrund der heftigen Kritik hat <a href="https://www.meta.com/" type="link" id="https://www.meta.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Meta (extern) </a>offenbar eingelenkt und erlaubt nun, dass Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren ein eingeschränktes WhatsApp-Konto nutzen dürfen. Ob die Eltern dabei mitmachen, ist momentan unklar. Ich hoffe allerdings, dass sie die Konten entsprechend konfigurieren. Viele Kinder, die bereits ein Smartphone besitzen – darunter auch Grundschulkinder – bekommen von ihren Eltern häufig WhatsApp oder andere Social-Media-Dienste eingerichtet, wobei das Alter des Kindes bewusst falsch angegeben wird, um die Nutzung zu ermöglichen (dazu hatte ich auch schon einmal etwas geschrieben).: Bericht „<a href="https://gernardt.net/sozial-mediaverbot-fuer-kinder-und-jugendliche/" type="post" id="982">Social Media Verbot für Kinder und Jugendliche?</a>“).<br>Für mich ist es seitens des Herstelle ein gutes Zeichen, das die sich Gedanken machen, jetzt liegt der Ball bei den Eltern.<br></p>



<p>Weitere Plattformen haben ähnliches angekündigt:<br>&#8211; <a href="https://www.instagram.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Instagram (extern) </a>(auch Meta): Hier können Eltern auch den Zugriff der Kinder Beschränken<br>&#8211; <a href="https://www.tiktok.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">TikTok (extern)</a>: Bietet ein Begleitenden Modus an.</p>



<p>Natürlich sind nicht alle Eltern so, dass sie alles tun, damit ihr Kind uneingeschränkten Zugriff auf alle Social-Media-Plattformen hat.<br>Ich wünsche mir, dass Kinder den Umgang mit Social Media und Technik lernen.<br></p>



<p>Weiterführender Link: <br> &#8211; <a href="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/" type="link" id="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/">Wie richte ich das erste Smartphone oder das erste Tablet für mein Kind ein</a><br> &#8211; <a href="https://gernardt.net/medienkompetenzen/" type="link" id="https://gernardt.net/medienkompetenzen/">Medienkompetenz bei Kinder und Jugendlichen</a><br> &#8211; <a href="https://gernardt.net/kinder-und-jugendliche-sicher-im-web-unterwegs-thema-apps/" type="link" id="https://gernardt.net/kinder-und-jugendliche-sicher-im-web-unterwegs-thema-apps/">Apps und Ihre Berechtigungen</a></p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sozial Mediaverbot für Kinder und Jugendliche?</title>
		<link>https://gernardt.net/sozial-mediaverbot-fuer-kinder-und-jugendliche/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Stephan Gernardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 18:17:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder und Ihr erstes Smartphone]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[smartphone]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Zeit (02.2026) wird in den Medien sowie auch in den Sozialen Medien dieses Thema sehr kontrovers Diskutiert.Von &#8222;Es wird [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/sozial-mediaverbot-fuer-kinder-und-jugendliche/">Sozial Mediaverbot für Kinder und Jugendliche?</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zur Zeit (02.2026) wird in den Medien sowie auch in den Sozialen Medien dieses Thema sehr kontrovers Diskutiert.<br>Von &#8222;Es wird auch mal Zeit&#8220; über &#8222;Die Jugend hat sowieso nur noch das Handy in der Hand&#8220; bis zu &#8222;Totaler Quatsch&#8220; und &#8222;Keiner kann mir vorschreiben was in meiner Wohnung passiert&#8220;.<br></p>



<p>Für mich ist es wie ein zweischneidiges Schwert.<br>Zum einen müssen Kinder und Jugendliche lernen, mit dem Medium umzugehen, zum anderen auch mit der Technik. Deshalb unterstütze ich gerne Eltern mit Kindern und Jugendlichen kostenfrei dabei, ihre Geräte einzustellen. (siehe hier <a href="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/" type="link" id="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/">Kinder und Ihr erstes Smartphone</a>). Zum einen kann die Bundesregierung keine korrekte Altersverifikation erzwingen (z. B. Meta als amerikanisches Unternehmen unterliegt nicht den deutschen Gesetzen und schon gar nicht dem BDSG), zum anderen ist es relativ schwierig, dies „ordentlich“ zu überprüfen.<br></p>



<h2 class="wp-block-heading">Sind wir mal ehrlich</h2>



<p>Welches Kind nutzt heute kein <a href="https://www.whatsapp.com/" type="link" id="https://www.whatsapp.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">WhatsApp</a>? In der EU ist die Nutzung für Jugendliche unter 13 Jahren verboten. Zwischen 13 und 15 Jahren ist sie nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt, und ab 16 Jahren darf <a href="https://www.whatsapp.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">WhatsApp </a>ohne Einschränkungen genutzt werden (seit Februar 2024; zuvor war dies erst ab 16 Jahren möglich). Da dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.</p>



<p>Aber die meisten Eltern die ich kenne haben das Kind entsprechend älter gemacht um dem Kind die Nutzung zu ermöglichen.<br>Einige Schulen (also die Lehrer) nutzen gerne WhatsApp damit die Kinder miteinander Hausaufgaben besprechen oder sich helfen.</p>



<p>Diverse andere Social Media Seiten haben auch ein Mindestalter, darunter <a href="https://www.facebook.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Facebook</a>, <a href="https://www.instagram.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Instagram </a>und auch <a href="https://www.tiktok.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">TikTok </a>(um nur einige zu nennen), Teilweise mit Elterliche Zustimmung.<br>Aber wer kontrolliert das wirklich? Welche Eltern verbieten es ihrem Kind, wenn alle anderen Freunde es haben? Kann ja dann nicht so falsch sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorteile und Gefahren</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Vorteile</h3>



<p>Bei der Altersgerechten Nutzung hat Social Media einige Vorteile für Kinder und Jugendlichen:<br>Kinder können Freundschaften besonders dann stärken, wenn sie schüchtern sind oder weit entfernt wohnende Freunde haben. Wegen meines Stotterns besuchte ich in den ersten zwei Schuljahren eine Sprachheilschule. Damals gab es keine Möglichkeit, sich auch außerhalb der Schule kurz zu unterhalten oder bei Hausaufgaben zu helfen, da die Kinder aus verschiedenen Städten kamen. Zwar wurde ich manchmal zu Klassenkameraden gebracht oder diese zu mir, um gemeinsam zu spielen, aber ansonsten waren viele nach der Schule auf sich allein gestellt.</p>



<p>Im Gegensatz dazu ist mein Neffe fast vollständig schwerhörig und besuchte eine spezielle Schule für Schwerhörige von der 1. bis zur 10. Klasse. Zu seiner Zeit gab es bereits WhatsApp. Auch nach seiner Unterrichtszeit hielt er Kontakt zu seinen Schulkameraden und konnte sich mit ihnen per Videotelefonie „unterhalten“. Dieses Beispiel zeigt deutlich einen Vorteil in der Kontaktpflege.</p>



<p>Zur <strong>Kontaktpflege </strong>kommt das <strong>Gemeinschaftsgefühl</strong>.<br>Wenn es um Behinderungen geht, ziehen es viele Kinder und Jugendliche vor, unter Menschen zu sein, die sie verstehen. Das war auch bei mir so, als ich jünger war, denn Kinder können grausam zu anderen sein, die „anders“ sind. Mein Neffe konnte die Beziehungen in der Klasse vertiefen und das Gemeinschaftsgefühl stärken – sei es durch gemeinsames Lernen, Spielen oder einfach den Austausch unter Freunden.</p>



<p>Zudem wird die <strong>Selbstwirksamkeit </strong>gestärkt: Durch das Teilen von Bildern, Beiträgen oder Projekten erhalten sie Zustimmung von ihren „echten“ Freunden und spüren, dass ihre Stimme zählt. Ich hingegen war als Jugendlicher nur der Sonderling, der Nerd, der sich versteckte.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was die Kinder Lernen können</h4>



<p>Kinder haben heute <strong>Zugang zu Wissen</strong>, denn viele Plattformen bieten Lernvideos, zahlreiche Erklärformate und kreative Tutorials. <br>Sie entwickeln <strong>Medienkompetenz</strong>, lernen, wie digitale Kommunikation funktioniert, wie Informationen bewertet werden und wie man sich online richtig verhält. <br>Das Internet und die sozialen Medien sind ein Ort voller <strong>Kreativität </strong>– egal ob Fotos, Videos, Musik oder Zeichnungen, es ist ein kreativer Spielplatz.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Identitätsentwicklung</h4>



<p><strong>Selbstfindung:</strong> Kinder probieren Rollen aus, entdecken Interessen und vergleichen sich mit gleichaltrigen.<br><strong>Feedbackkultur</strong>: Kinder erhalten Rückmeldung zu eigenen Projekten, wie Videos, Bilder oder Musik, was motivierend wirken kann.<br><strong>Vorbilder</strong>: Positive Content Creator können inspirierend wirken (z.B. spätere Berufswahl in der IT, Wissenschaft, Pflege, Handwerk, etc.)</p>



<h4 class="wp-block-heading">Soziale Teilhabe und Inklusion</h4>



<p><strong>Barrierearme Kommunikation:</strong> Für Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen kann Social Media ein essenzieller sozialer Raum sein.<br><strong>Austausch über Themen, die im Alltag schwer sind:</strong> Jedes Kind hat Themen, welche es gerne mit Freunden bespricht, egal ob Mobbing, Krankheit oder gar Familiäre Belastungen.<br><strong>Partizipation:</strong> Kinder und Jugendliche können an gesellschaftlichen Diskussionen teilnehmen und ihre Perspektiven einbringen (recht aktuell ist hier z.B. die Friday for Future Bewegung oder die Wehrpflicht Diskussion).</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gefahren</h3>



<p>Kinder stoßen in den sozialen Medien auf viele Risiken, die ihre psychische Gesundheit, Sicherheit, Entwicklung und sozialen Beziehungen beeinflussen können. Besonders problematisch wird es, wenn sie zu jung allein im Netz unterwegs sind oder Plattformen nutzen, die nicht altersgerecht sind.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Psychische und emotionale Risiken</h4>



<p>Es besteht die Möglichkeit, dass ein Kind mit <strong>nicht altersgerechten Inhalten</strong> wie Gewalt, Sexualität, Selbstverletzung oder extremistischen Themen in Kontakt kommt. Solche Inhalte können für Kinder überfordernd oder beängstigend sein.<br>Gestellte Bilder und Filter fördern unrealistische Schönheitsideale und können bestehende Selbstwertprobleme noch verschlimmern. Die eigene <strong>Unzufriedenheit mit dem Körper</strong> wird dadurch verstärkt, und Kinder oder Jugendliche geraten unter zusätzlichen <strong>Vergleichsdruck</strong>.<br>Ein bekanntes Problem ist die <strong>fast schon süchtige Nutzung</strong> von Geräten, sozialen Medien und des Internets im Allgemeinen. Viele Erwachsene haben den Eindruck, dass Kinder und Jugendliche zu viel Zeit vor Bildschirmen verbringen und ihre Umgebung nicht mehr so bewusst wahrnehmen wie frühere Generationen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Soziale Gefahren</h4>



<p>Viele ältere Generationen verstehen nicht (oder wollen es nicht verstehen), dass Social Media, Technik und das Internet ein großer Teil des Lebens sind. So wie früher (auch ich) in der Schule gemobbt wurde, findet das Mobbing heute oft im Internet statt und nennt sich <strong>Cybermobbing</strong>. Beleidigungen, Ausgrenzungen oder Bloßstellungen im Netz wirken oft stärker als im realen Leben. Während im echten Leben nur ein Teil der Menschen Beleidigungen mitbekommt, sind sie im Internet dauerhaft sichtbar und oft öffentlich. Dort können sogar fremde Personen ein Kind beleidigen, zum Beispiel in einem Spiel oder nach einem Posting. Früher fand Mobbing auf dem Schulhof oder in der Klasse statt und blieb meist dort.<br><strong>Gruppendruck </strong>ist für Kinder und Jugendliche oft kaum zu widerstehen. Ob Likes sammeln, Trends folgen oder Challenges mitmachen – vieles scheint ein Muss zu sein. Es beginnt beim harmlosen Planking auf dem Boden und endet beim riskanten Planking auf Brückengeländern, Hochhäusern oder sogar beim Schlucken von Waschmaschinen-Pads. Was hat mir eine Jugendliche Person (17 Jahre!!) mal gesagt: &#8222;<em>Stephan, Deo schmeckt komisch</em>&#8222;. Ich frage mich, warum es ein Verbot bis 14 gibt, wenn sich doch eine 17-jährige Person im Rahmen einer Challenge Deo in den Mund sprüht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entwicklungsbezogene Risiken</h4>



<p><strong>Überforderung durch zu frühe Nutzung:</strong> Fachstellen betonen, dass Kinder unter 12 bis 14 Jahren viele Risiken noch nicht richtig einschätzen können. Die meisten halten daher 14 Jahre für ein angemessenes Mindestalter für die selbstständige Nutzung von Social Media. Aber selbst bei einer 17-jährigen Person gibt es immer noch den Einfluss von Gruppenzwang.<br><strong>Häufige Unterbrechungen </strong>durch Benachrichtigungen oder Statusmeldungen und Ähnliches machen das Lernen schwer und bringen oft den Schlafrhythmus durcheinander.<br><strong>Identitätsdruck</strong>: Kinder entwickeln noch ihr Selbstbild, und ständige Bewertungen sowie die Suche nach Likes von außen können diese Entwicklung verzerren (<strong>Vergleichsdruck</strong>).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kommerzielle Risiken</h4>



<p>Viele Spiele für Handy, Tablets oder in sozialen Medien sind mit <strong>aggressiver Werbung</strong> überflutet. Viele Kinder und Jugendliche erkennen diese Werbung nicht sofort als solche.<br>Viele Plattformen <strong>sammeln umfangreiche Daten ihrer Nutzer</strong>, was für Minderjährige besonders problematisch sein kann.<br>Ein Like hier, ein Like dort, ein bisschen zu lange bei einem Post verweilen – und schon wissen die Betreiber, wofür man sich interessiert, und zeigen entweder aggressive Werbung oder mehr von solchem Content.<br><strong>In-App-Käufe</strong>: Viele Free2Play (F2P) Spiele bieten kleine In-Game-Käufe an: hier ein cooler Skin für 4,99€, dort etwas Baumaterial für 1,99€, und vielleicht eine Waffe für 9,99€. Ein Klick, und das Item gehört einem – so summieren sich schnell 100€ oder mehr auf der Rechnung des Account-Inhabers.<div><br>Ein Beispiel was wirklich 2026 passiert ist (zu In-App-Käufe):<br>Ein Kind spielte mit dem Gerät seines Vaters, auf dem eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt war, und tätigte <strong>In-App-Käufe im Wert von 33.700€</strong>. Der Vater forderte eine Rückzahlung vom App-Anbieter und zog vor Gericht. Das Landgericht Baden-Württemberg entschied jedoch, dass der Vater die Kosten selbst tragen muss. (siehe <a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669" type="link" id="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 64/23)</a>).</div></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Quellen zu In-App-Käufen und haftung des Erziehungsberechtigten</summary>
<p><a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669" type="link" id="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669">Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 64/23)</a><br><a href="https://www.pcwelt.de/article/2946766/urteil-vater-haftet-fuer-33000-euro-app-kaeufe-seines-sohnes.html#" type="link" id="https://www.pcwelt.de/article/2946766/urteil-vater-haftet-fuer-33000-euro-app-kaeufe-seines-sohnes.html#" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bericht: Urteil: Vater haftet für 33.000 Euro App-Käufe seines Sohnes</a></p>
</details>



<h2 class="wp-block-heading">Mein (persönliches) Fazit</h2>



<p>Social Media und das Internet im Allgemeinen können eine wunderbare Sache sein – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Kinder und Jugendliche finden dort Schultutorials, können jederzeit mit Freunden in Kontakt bleiben, sogar während des Corona-Lockdowns. Auf langen Autofahrten können sie ihre Serien schauen, Musik hören oder Spiele spielen. Von überall auf der Welt lässt sich der Kontakt zu Freunden halten, mit der Familie per Video telefonieren, Bestätigung erhalten, Technik erlernen und neue Interessen entdecken. Kinder mit Behinderungen haben eine barrierearme Möglichkeit zu kommunizieren, und alle können sich über Themen austauschen, die im Alltag schwierig sind – und noch vieles mehr.<br>Aber:<br>Im Internet können Kinder mit Gewalt, Sexualität und extremistischen Inhalten in Kontakt kommen, was zu Selbstwertproblemen führen und Sucht fördern kann. Es besteht die Gefahr von Cybermobbing, dem Kontakt zu fremden Menschen (wie in einer Werbung, in der eine Mutter ihr Kind einem Fremden in die Hand gibt und er sagt: &#8222;Komm, ich zeige dir einen Hasen&#8220;) und verstärktem Gruppendruck, etwas Dummes zu tun. Zudem kann es die kognitive Entwicklung stören, die Identitätsbildung des Kindes verzerren und Eltern in den Ruin treiben. (Erinnerung: <a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669" type="link" id="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001622669" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 64/23)</a>).</p>



<p>Ich selber denke, das Kinder lernen müssen mit dem Medium umzugehen, das Kinder im optimalen Fall das Medium Internet und Social Media gemeinsam mit den Eltern kennenlernen. Auch viele Erwachsene wissen nicht damit umgehen zu können, sonst währe sowas wie die In-App-Käufe von 33.700€ nicht passiert.<br>Stellt die Geräte der Kinder korrekt ein, auch wenn das Kind dann immer wieder sagt &#8222;Aber der darf das&#8220;, und passt auf das Kind auf.</p>



<p>Siehe <a href="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/">Kinder und Ihr erstes Smartphone einstellen </a>um herauszufinden wie man ein <a href="https://gernardt.net/kindern-das-smartphone-mit-android-absichern/">Android </a>oder <a href="https://gernardt.net/teil-1-kindern-das-erste-smartphone-mit-apples-ios-absichern/">IOs </a>Gerät Kindgerecht einstellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Quellen</h2>



<p>Bundesinstitut für Bevölkerung: <a href="https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/Digitale-Mediennutzung-von-Kindern-und-Jugendlichen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" type="link" id="https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/Digitale-Mediennutzung-von-Kindern-und-Jugendlichen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Digitale Mediennutzung von Kinder und Jugendlichen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/sozial-mediaverbot-fuer-kinder-und-jugendliche/">Sozial Mediaverbot für Kinder und Jugendliche?</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
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		<title>Kleiner QR Code Generator</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stephan Gernardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Feb 2026 22:33:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Programmierung]]></category>
		<category><![CDATA[generaor]]></category>
		<category><![CDATA[kostenlos]]></category>
		<category><![CDATA[lizenzkostenfrei]]></category>
		<category><![CDATA[qr code]]></category>
		<category><![CDATA[qrcode]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich habe einen Freund, der auf der Suche nach einem QR‑Code®‑Generator war geholfen, da er nur kostenpflichtige online QR Code [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ich habe einen Freund, der auf der Suche nach einem QR‑Code®‑Generator war geholfen, da er nur kostenpflichtige online QR Code Generatoren gefunden hat.</p>



<p>Viele Online‑Dienste bieten zwar „kostenfreie“ QR‑Codes® an, leiten jedoch Weblinks über ihre eigenen Server um. Nach einer gewissen Anzahl von Scans oder nach einer Testphase verlangen einige dieser Anbieter plötzlich monatliche Gebühren oder ein kostenpflichtiges Upgrade.</p>



<p>Um genau diese Abhängigkeiten und versteckten Kosten zu vermeiden, wurde dieses Programm entwickelt. Es ermöglicht das Erstellen von QR‑Codes® direkt auf dem eigenen Gerät – ohne Umleitungen, ohne Tracking und ohne Gebühren.</p>



<p>Die Verwendung von QR‑Codes ist lizenz‑ und kostenfrei.<br>Der Begriff <strong>„QR Code®“</strong> ist jedoch ein eingetragenes Warenzeichen der <a href="https://www.denso-wave.com/en/" type="link" id="https://www.denso-wave.com/en/" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow"><strong>Denso Wave Incorporated</strong> (externer Link)</a>.<br>Dies gilt unter anderem in Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien und in Europa.</p>



<p>Die Technologie selbst ist frei nutzbar, aber die Markenbezeichnung „QR Code®“ unterliegt dem Markenschutz des Unternehmens.</p>



<p>Das Programm ist bewusst minimalistisch gehalten und lässt sich sehr einfach bedienen.<br></p>



<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-6c531013 wp-block-group-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="801" height="480" src="https://gernardt.net/wp-content/uploads/2026/02/000qrcodegenerator.png" alt="Bild des QRCode Generator" class="wp-image-938" srcset="https://gernardt.net/wp-content/uploads/2026/02/000qrcodegenerator.png 801w, https://gernardt.net/wp-content/uploads/2026/02/000qrcodegenerator-300x180.png 300w, https://gernardt.net/wp-content/uploads/2026/02/000qrcodegenerator-768x460.png 768w" sizes="(max-width: 801px) 100vw, 801px" /><figcaption class="wp-element-caption">QR Code Generator</figcaption></figure>



<ol class="wp-block-list">
<li>Text bei QRCode Text eingeben</li>



<li>Dateiname bei &#8222;Speichern als&#8220; angeben, zur Auswahl des Pfades kann der Button mit den 3 Punkten gewählt werden.</li>



<li>Wenn gewünscht kann bei Farbe des QRCode, die Farbe des Codes ausgewählt werden.</li>



<li>Wenn gewünscht kann bei Farbe Hintergrund des QRCode, die Hintergrundfarbe des Codes ausgewählt werden.</li>



<li>Ist ein Logo gewünscht, kann ein Logo (oder Bild) ausgewählt werden.</li>



<li>Zuletzt kann die größe des Logos angegeben werden.</li>



<li>Nun auf Generieren klicken um den Code zu generieren.</li>
</ol>
</div>



<h2 class="wp-block-heading">Hinweise zur Größe des Logos</h2>



<p>Die Logo‑Größe ist standardmäßig auf 20 % der QR‑Code‑Fläche eingestellt.<br>In der aktuellen Implementierung arbeitet der QR‑Code mit einer Fehlerkorrekturstufe von 25 % (ECC‑Level Q).</p>



<p>Da die Fehlerkorrektur maximal etwa 25 % der Modulfläche kompensieren kann, darf das Logo technisch bedingt nicht größer sein als dieser Anteil. Wird eine größere Fläche überdeckt, können die für die Decodierung erforderlichen Module nicht mehr vollständig rekonstruiert werden, was die Lesbarkeit des QR‑Codes beeinträchtigt oder vollständig verhindert.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen</title>
		<link>https://gernardt.net/medienkompetenzen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Stephan Gernardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jun 2025 20:22:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendschutz]]></category>
		<category><![CDATA[kinderschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Internet ist eine Quelle voller Wissen, Tutorials, Lehrvideos, Hilfestellungen und Unterhaltung. Doch leider gibt es, wie bei vielen Errungenschaften [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/medienkompetenzen/">Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Internet ist eine Quelle voller Wissen, Tutorials, Lehrvideos, Hilfestellungen und Unterhaltung. Doch leider gibt es, wie bei vielen Errungenschaften der Menschheit, immer wieder Personen, die Wege finden, Unfug zu treiben. In Bezug auf die Nachricht vom 18.06.2025 zum Fall White Tiger wird ihm vorgeworfen, 120 Straftaten im Internet begangen zu haben.</p>



<p>Dieser Fall zeigt, das Internet für Kinder und Jugendliche nicht einfach abgeschaltet werden kann, damit das &#8222;normale&#8220; Leben weitergeht. Das Internet hat Auswirkungen auf das reale Leben unserer Kinder und Jugendlichen, ebenso auf einige Erwachsene. Das Internet ist ein wichtiges Instrument das schon seit langer Zeit für das Leben einiger Menschen eine wichtige Rolle spielt. Ich zum Beispiel hatte meine ersten Erfahrungen mit dem Internet und Social Media im Alter von 16 Jahren gemacht. Mein erstes Smartphone war etwa im 2003 ein XDA mit Windows (ja, das gab es). Schon damals habe ich festgestellt, dass das Internet zwar sehr nützlich sein kann, aber Gefahren birgt.</p>



<p>Wenn ich bei Familie, Freunden und Bekannten darauf hinweise, dass Kinder und Jugendliche zwar lernen müssen, mit dem Internet umzugehen, aber dennoch beaufsichtigt werden sollten, wurde und werde ich oft belächelt. Manche fragen sogar: &#8222;Was soll denn da passieren?&#8220; Ältere Generationen behaupten häufig, es sei nicht wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich mit dem Internet und seinen Möglichkeiten auseinandersetzen, was ich persönlich für einen Irrtum halte. Als ich dies damals äußerte, dachte ich insbesondere an Inhalte wie Filme für Erwachsene oder Videos, in denen Menschen gefoltert oder getötet werden (solche Inhalte gab es auch schon damals). Auf einer Internetseite stieß ich auf ein Zeitraffervideo, das den Verwesungsprozess des Menschen in allen Einzelheiten zeigte (ich war 23 Jahre alt), was auf Kinder sicherlich verstörend wirken könnte.<br></p>



<p>Heute ist die Dimension der Gefahr eine ganz andere. Das Internet bietet auch Pädophilen, Verrückten Menschen die Ihre Opfer suchen oder gar (wie der Fall White Tiger zeigt) über der Webcam unfassbare Dinge veranstalten.<br>Zum Beispiel suchen die sich Kinder und Jugendliche, dessen eigenes Selbstbewusstsein nicht ausgeprägt ist und versucht es zu Handlungen zu zwingen.<br>In dem Fall White-Tiger hat er sich gezielt in diversen Foren aufgehalten um nach Opfern zu suchen. Zuerst wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, bei manchen Opfern kann es sogar bis zu einem Abhängigkeitsverhältnis werden (Ich muss mit ihm schreiben, ich möchte ihn sehen, ich vermisse es mit ihm zu schreiben, &#8230; etc.).<br>So hat er sich vertrauen erschlichen und Jugendliche dazu getrieben sich zu ritzen.<br>Sehr heftig war, das er ein Jugendlichen (13 jähriger Amerikaner) zum Selbstmord getrieben hat.</p>



<p>Achten Sie auf Ihre Kinder! Bringen Sie ihnen den Umgang mit dem Medium Internet, einschließlich Foren und sozialen Medien, behutsam bei. Führen Sie sie langsam heran, und ganz wichtig: Beobachten Sie aufmerksam, was Ihr Kind dort macht!</p>



<p>Beispiel: Als ich 28 Jahre alt war, lernte ich zwei Damen im Internet kennen. Eine traf sich mit jemandem, und ich habe sie seitdem nicht mehr online gesehen. In der darauffolgenden Woche traf sich die zweite mit ihm. Ich warnte sie vergeblich, doch sie wollte ihn unbedingt treffen. Das Letzte, was man von ihr sah, war eine Aufnahme bei der örtlichen Bank mit ihm. Er hat beide umgebracht. Sein Name im Internet war Riddick300. Da wurde mir klar, dass etwas passieren muss. Ich selbst habe gelernt, mit dem Internet umzugehen (auch wenn meine Eltern nichts damit am Hut hatten). Aber meine Generation ist die erste, die diesen Wandel richtig miterlebt und mit den Auswirkungen leben muss. Viele in meinem Alter verstehen teilweise nicht, was alles möglich ist. Uns wurde es nicht beigebracht, und so haben Sonderlinge wie ich die Möglichkeiten und Gefahren recht schnell verstanden, während andere einfach wissen, dass es funktioniert, und es nutzen. Oft erhalten Kinder und Jugendliche heute nicht die Medienkompetenz, die sie eigentlich bekommen sollten. Als ich klein war, sagten mir meine Eltern, dass ich nicht mit Fremden gehen, nichts von Fremden annehmen und nicht in fremde Autos einsteigen soll. Warum wird den Kindern heute nicht gesagt: Schreibe nicht mit Fremden, mache nichts vor der Kamera, wenn man dich dazu auffordert?</p>



<p>Als ich gestern die Nachricht über White-Tiger und seine Machenschaften in den Nachrichten hörte, war ich schockiert.</p>



<p>Wie sollten Eltern (idealerweise beide) in einer solchen Situation handeln?</p>



<p>Achten Sie darauf, was Kinder und Jugendliche im Internet tun – mit wem sie schreiben und was geschrieben wird. Auch Chats in Spielen werden teilweise genutzt, um leicht beeinflussbare Kinder und Jugendliche zu finden, Vertrauen aufzubauen und dann über andere Kommunikationsformen zu kommunizieren. Derzeit kursieren Nachrichten, dass die Bundesregierung Social Media erst ab einem bestimmten Alter verfügbar machen möchte, beziehungsweise dass die Stimmen lauter werden, Social Media an ein Mindestalter zu koppeln. Das halte ich nicht für richtig. Ich bin vielmehr der Meinung, dass Kindern und Jugendlichen der richtige Umgang mit dem Medium beigebracht werden sollte. Die Gefahr sollte an der Wurzel gepackt und nicht nur das Symptom behandelt werden. Wer mit 28 Jahren nie gelernt hat, mit dem Medium umzugehen, wird ebenfalls auf solche Menschen hereinfallen (wie ich es erlebt habe, Stichwort Riddick300). Im Internet und in den sozialen Medien findet man viele nützliche Inhalte, von Schulunterrichtsthemen bis hin zu Anleitungen, wie man sich die Fußnägel schneidet. Es gibt auch viele spezialisierte Seiten, sei es zu Krankheiten, persönlichen Interessen oder Hilfeforen – von Autos bis hin zu Kochtutorials. Doch auch die Schattenseiten begegnen einem dort sehr schnell.</p>



<p>Beide Fälle zeigen, dass im Internet nicht immer alles eitel Sonnenschein ist. Der eine Fall liegt schon länger zurück und verdeutlicht, wie wichtig Medienkompetenz ist, während der andere aktueller ist und zeigt, dass besonders Jugendliche gefährdet sein können. Auch wenn solche extremen Beispiele selten sind, wird uns diese Gefahr weiterhin begleiten – jüngere Generationen sogar noch mehr als ältere Semester (zu denen ich mich mal zähle, Jahrgang 1982).</p>



<p>Nicht alles und nicht jeder im Internet ist Gefährlich, nicht jeder möchte andere Verletzen oder Wehtun. Die positiven Aspekte überwiegen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kann ich meine Kinder schützen?</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sprechen Sie mit Ihren Kindern und Jugendlichen über den Erfahrungen welche die Schutzbedürftigen im Internet machen.</li>



<li>Nehmen Sie ihre Kinder und Jugendliche ernst, das Internet, das Social Media ist ein wichtiger Bestandteil in ihrem Leben!</li>



<li>Seien Sie verständnisvoll!</li>



<li>Sagen Sie das keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden sollen, Jugendlichen können Sie Erklären warum, Kinder werden den Zusammenhang höchstwahrscheinlich nicht verstehen. (Auch nicht in Spielen! Hier suchen teilweise pädophile ihre Opfer)</li>



<li>Verwendet Technische Schutzmaßnahmen für eure Kinder (auch wenn es Anfangs einige Probleme geben wird da andere Kinder einiges machen können was Ihr Kind nicht machen darf). Wie Smartphones und Tablets Kindgerecht eingestellt werden können findet ihr weiter unten.<br>Diverse Plattformen bieten Filter an, welche unangebrachte Inhalte blockieren, stellt die Apps (wie Youtube oder TikTok, um ein paar Beispiele zu nennen, entsprechend ein).</li>



<li>Thematisiert Cybermobbing, Grooming oder Extremismus (natürlich altersgerecht), Arbeitet hier mit den Schulen eurer Kinder zusammen. <em><span style="text-decoration: underline;">Medienkompetenz muss an den Schulen ankommen</span></em>!</li>



<li>Prüft vor Installation von Apps (z.B. auf Smartphones und Tablets) die Berechtigungen der Apps (<a href="https://gernardt.net/469/">hier habe ich dazu was geschrieben</a>).</li>



<li>Stellt Kindgerechte Suchmaschinen in den Geräten ein, welche ihr Kind verwendet (wie z.B. <a target="_blank" href="https://www.fragfinn.de/">fragFINN</a>)</li>
</ul>



<p></p>



<p>Wichtig ist, Kindern und Jugendlichen altersgerecht zu erklären, worauf sie achten sollten. Wenn Ihr Kind sich Ihnen anvertraut, hören Sie aufmerksam zu und nehmen Sie die Sorgen ernst. Bei Zweifeln oder auffälligem Verhalten von Chatpartnern melden Sie dies der Polizei!</p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was mir vor kurzem in einem Smartphonespiel (ab 12 Jahre freigegeben) passiert ist.</summary>
<p>Vor kurzem bei einem Handyspiel schrieb eine männliche Person das er gerne in Unterbuchse schläft. Da ich den Chat Administriere und auch Kinder, Jugendliche sowie &#8222;leichtgläubige&#8220; junge Erwachsene dort sind habe ich direkt Interveniert.</p>
</details>



<p>Hier gebe ich eine Anleitung um Android und iOS Geräten Kinder sicher einzustellen (mit Kostenfreien Mitteln):</p>



<div class="wp-block-buttons is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex">
<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/das-erste-android-geraet-fuer-mein-kind/">Android Kindersichereinstellen</a></div>



<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://gernardt.net/category/smartphone4kids/das-erste-ios-geraet/">iOS Kindersicher einstellen</a></div>
</div>



<p>Lasst eure Kinder nicht alleine am Netz und passt auf!</p>



<p>Hier schreibe ich noch einige Telefonnummern auf an denen Sie sich anonym wenden können:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530</li>



<li>Telefonseelsorge: 116 123</li>



<li>Nummer gegen Kummer: 116 111</li>



<li>Nummer gegen Kummer für Eltern: 0800 111 0550</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Quellennachweise</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.focus.de/panorama/vom-harmlosen-chat-zum-albtraum-die-perfide-taktik-des-white-tiger_2e60a547-785c-441a-8d78-3bb0f96f25f3.html">„Dachte sie lieben mich“: Sophia erzählt, wie „White Tiger“ sie in perfide Falle lockte</a></li>



<li><a href="https://www.tagesschau.de/inland/regional/white-tiger-und-die-gruppe-764-was-die-chats-verraten,cybergrooming-112.html">&#8222;White Tiger&#8220; und die Gruppe &#8222;764&#8220; &#8211; was die Chats verraten</a></li>



<li><a href="https://www.n-tv.de/panorama/20-Jaehriger-soll-Kinder-missbraucht-und-einen-Jungen-in-den-Tod-getrieben-haben-article25842065.html">20-Jähriger soll Kinder missbraucht und einen Jungen in den Tod getrieben haben</a></li>



<li><a href="https://www.sueddeutsche.de/panorama/chatroom-moerder-vor-gericht-riddick300-der-killer-1.365031">&#8222;Riddick300&#8220;, der Killer</a></li>



<li><a href="https://www.spiegel.de/panorama/justiz/toedliche-chat-liebe-in-seinen-augen-ist-so-eine-kaelte-drin-a-565380.html">&#8222;In seinen Augen ist so eine Kälte drin&#8220;</a></li>



<li><a href="https://www.welt.de/regionales/hamburg/article2184232/Serienmoerder-Hamburger-Internet-Moerder-koennte-Serientaeter-sein.html">Hamburger Internet-Mörder könnte Serientäter sein</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://gernardt.net/medienkompetenzen/">Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://gernardt.net"></a>.</p>
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